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Freitag, 27. Januar 2012

Termine 2012

Kursfreischaltung (Lernplattform)

13. Februar 2012

Workshops zum Kurs

  • Gießen:
    15. 02. 2012 und
    07. 03. 2012

    Maus-Medienzentrum
  • Frankfurt:
    17. 02. 2012 und
    09. 03. 2012
    Staatliches Schulamt
  • Kassel:
    16.02.2012 und
    08.03.2012
    Albert-Schweitzer-Schule Kassel

Datenschutz in Schulen

Ersetzt das Smartphone bald den Lehrerkalender?

Stellen Sie sich als Schulleiterin (Schulleiter) oder schulische(r) Datenschutzbeauftragte(r) folgende Szenarien vor, die in der Schule bekannt würden:

  • Ein Schüler hackt den Server des Schulverwaltungsnetzes.
  • Ein Schüler "besucht" den Privatrechner seines Klassenlehrers und findet dort Notenlisten.
  • Ein Lehrer verliert in der Schule einen Stick mit sonderpädagogischen Gutachten.
  • Die Schulhomepage enthält, ohne deren ausdrücklicher Zustimmung, Fotos von Schülern. Pädophile nutzen diese Fotos für weitere Aktivitäten/Belästigungen.

Der anschließende Ärger für die Schulleitung wäre unübersehbar. Wie man gesetzeskonform und präventiv mit diesen naheliegenden Gefahren umgeht, soll unser Datenschutzkurs zuverlässig vermitteln.

 

Die schulischen Datenschutzbeauftragten tragen eine erhebliche Verantwortung. Sie müssen nach § 5 Abs. 1 HDSG schon bei der Bestellung die "erforderliche Sachkenntnis" besitzen. Ein schulischer Datenschutzbeauftragter (DSB) muss die Kompetenz besitzen, alle datenschutzrelevanten  Fragestellungen in der Schulverwaltung zu erkennen und zu lösen, allein oder mit Hilfe weiterer Fachleute.  

Eine Ahnung dessen, was das im Detail bedeutet, vermittelt die diesbezügliche Internetseite des Hessischen Datenschutzbeauftragten.

Nur eine mehrwöchige intensive Beschäftigung mit dem gesamten komplexen Stoff, wie es unser Kurs bietet, vermittelt die gesetzlich erforderliche Sachkunde.

 


Weitere Vorteile unseres Kursangebots:

Die Teilnehmenden werden durchgängig persönlich tutoriell betreut.

  • Die Inhalte werden ständig mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
  • Der Teilnehmenden erhalten einen Dauerzugang zur Lernplattform und damit eine ständige Aktualisierung der Texte.
  • Die zahlreichen Mustertexte, Checklisten, Muster-Vorabkontrollen und Verfahrensverzeichnisse garantieren ein hohes Maß an Arbeitserleichterung für den schulischen Datenschutzbeauftragten.